
Vereidigte Kursmakler, also amtliche Makler, sind für Kursfeststellung im Amtlichen Handel zuständig. Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen aber - im Gegensatz zu den freien Maklern - eigene Geschäfte nur in begrenzter Zahl tätigen!
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Amtlicher_Makler.htm

Amtlich bestellte und vereidigte Kursmakler, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen im Gegensatz zu den freien Maklern Eigengeschäfte aber nur in begrenztem Umfang tätigen Freier Makler.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40080

Amtliche Makler, auch Kursmakler genannt, werden von der Börsenaufsicht ernannt. Die Neutralität wird beeidigt. Gemäß Börsengesetz ist es amtlichen Maklern untersagt, Eigengeschäfte mit Wer..
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

Siehe: Makler.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Vereidigte Kursmakler, also amtliche Makler, sind für Kursfeststellung im Amtlichen Handel zuständig. Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen aber - im Gegensatz zu den freien Maklern - eigene Geschäfte nur in begrenzter Zahl tätigen!
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Vereidigte Kursmakler, also amtliche Makler, sind für Kursfeststellung im Amtlichen Handel zuständig. Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen aber - im Gegensatz zu den freien Maklern - eigene Geschäfte nur in begrenzter Zahl tätigen!
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Ein `amtlicher Makler` ist ein Mitglied der Boerse und/oder der Clearingstelle und steht in einer direkten vertraglichen Beziehung zur zentralen Gegenpartei (Traeger der Einrichtung). Nichtmitglieder der Boerse und/oder der Clearingstelle muessen ihre Geschaefte ueber einen amtlichen Makler abwickeln. 93/6/EWG
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.